Jugendschutz

Kinder und Jugendliche auf dem Labertalfestival

Damit wir Alle gemeinsam auf dem Festival feiern können, gilt es zu eurer Sicherheit ein paar Regeln zu beachten:
Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmt.
Die Eltern haben die Verpflichtung und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den Aufenthalt am Festival.

» Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht ohne Erziehungsberechtigten auf das Festivalgelände.
» Jugendliche unter 16 Jahren müssen nach 22 Uhr das Gelände verlassen.
» Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach 24 Uhr das Gelände verlassen.

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke, sowie für die Ausgabe von Tabakwaren. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

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